Garantiebestimmungen
Die Garantiedauer für das C. Bechstein Vario System beträgt zwei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Übergabe des Systems nach Einbau an den Erwerber/die Erwerberin.
Zeigt sich während des Laufes der Garantiezeit ein Hardware- oder Softwarefehler, hat der Erwerber vorrangig seinen Fachhändler oder C. Bechstein unverzüglich zu informieren und die Möglichkeit der Überprüfung durch einen Mitarbeiter oder Beauftragten von C. Bechstein zu gestatten.
Der Erwerber hat im Falle der berechtigten Inanspruchnahme der Garantie Anspruch auf Nachbesserung oder Reparatur. Das Wahlrecht liegt bei C. Bechstein. C. Bechstein kann die Reparatur selbst, durch einen Fachhändler oder durch andere geeignete Fachleute besorgen.
Etwaige Nachbesserungs- und Reparaturarbeiten der Elektronik erfolgen beim Hersteller C. Bechstein. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Transportkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist es, dass die möglichen durchgeführten Servicearbeiten im Rahmen der Bestimmungen regelmäßig vorgenommen wurden und nachweisbar sind. Die hierfür entstehenden Kosten sind von der Garantie nicht erfasst.
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus wird für die Lackoberfläche der Elektronikbox und den Touchscreen keine Garantie übernommen.
Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist das Fehlen von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer des C. Bechstein Vario Systems. Sie müssen sich also bei Mängeln vorrangig an Ihren Vertragspartner wenden.